Nr. 6. Der Tarifvertrag wird in der Regel als die Zahl der unter den Tarifvertrag fallenden Arbeitnehmer berechnet, dividiert durch die Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger. Nr. 9. Beispiele für gewerkschaftlich verwaltete Versicherungsfonds sind z. B. die “Gent”-Arbeitslosensysteme in Ländern wie Dänemark, Finnland, Island, Schweden, Norwegen und Belgien – das quasi-gent verfügt, da die Regierung auch bei der Verwaltung der Arbeitslosenversicherung eine Rolle spielt, oder das Krankenversicherungssystem in Israel vor 1995. In allen OECD-Ländern können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenschließen, um ihre Interessen und Anliegen zum Ausdruck zu bringen und über die Beschäftigungsbedingungen zu verhandeln. In den letzten Jahrzehnten wurde dieser Prozess der kollektiven Vertretung und Verhandlung jedoch durch eine Reihe von Herausforderungen auf die Probe gestellt.
Politische Reformen haben den Umfang und die Funktionsweise der Tarifverhandlungssysteme verändert. Gleichzeitig sind die Zahl der Tarifverhandlungen und die Zahl der Gewerkschaftsbeschäftigten gesunken. Die sieben Vereinbarungen des öffentlichen Sektors betreffen Beamte im Zentralstaat, öffentliche Bedienstete im Allgemeinen sowie separate Vereinbarungen für Gesundheitspersonal, Bildungsbeschäftigte (getrennte Vereinbarungen für Grund- und Sekundarschulen), Beschäftigte von Sozialeinrichtungen und In Kultureinrichtungen. B. Doppelzugehörigkeit: Vereinbarungen gelten nur für Arbeitnehmer, die Mitglied einer unterzeichnenden Gewerkschaft sind, die in einem unternehmenden Mitglied eines unterzeichnenden Arbeitgeberverbandes tätig sind. Während die künftige Forschung zwar die Einzelheiten der Funktionsweise von Tarifverhandlungen weiter untersuchen sollte, sollte sie aber auch die Tarifsysteme als Ganzes und nicht nur als Summe ihrer Komponenten bewerten. Eine solche übergreifende Auffassung ist besonders wichtig bei der Bewertung verschiedener politischer Reformen, da wichtige Wechselwirkungen, Kompromisse und Komplementaritäten zwischen Komponenten des Verhandlungssystems sowie mit anderen wichtigen Arbeitsmarktinstitutionen bestehen. Auch wenn diese allgemeinen Muster weithin zur Kenntnis genommen wurden, fehlen detaillierte, umfassende und vergleichbare Informationen über die Entwicklung und den Umfang der Tarifverhandlungen in den OECD-Ländern. So sind beispielsweise zuverlässige und aktuelle Informationen über die Mitgliedschaft von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen sowie die Tariferstattung in allen Ländern und Sektoren begrenzt.
Aktuelle und systematische Analysen der Treiber des Rückgangs der Gewerkschaftsdichte in den OECD-Ländern fehlen ebenfalls. In den meisten OECD-Ländern ist der Anteil der Arbeitnehmer, die für ein Unternehmen arbeiten, das Teil einer Arbeitgeberorganisation ist, im gut produzierenden Sektor im Vergleich zum Dienstleistungssektor höher. Arbeitgeberorganisationen sind tendenziell auch repräsentativer für mittlere und große Unternehmen. Hinweis: Die Statistiken in den Panels A und B basieren auf einer Frage zu den drei wichtigsten persönlichen Werten der Befragten. In den Panels C und D beziehen sich die Statistiken auf Personen, die jemals an bestimmten kollektiven Aktionen teilgenommen haben oder daran teilnehmen könnten. Weitere Einzelheiten siehe Anhang 2.D. Vertreterkriterien (und, falls sie verwendet werden, Klauseln von öffentlichem Interesse) zielen darauf ab, die Situation einer breiten Palette von Unternehmen so weit wie möglich widerzuspiegeln, können jedoch ihre volle Vielfalt nicht berücksichtigen. Wenige Länder lassen daher auch Ausnahmen von Verlängerungen zu. In den Niederlanden sind eindeutig vordefinierte Ausnahmekriterien sogar eine Voraussetzung für die Verlängerung.